Nachtrag: 14.12.2016
Sitzung: 20.12.2016 Rat/0026/2016
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0823/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt:
1. Die Erstausstattung des Medienbandes mit
Displays und dazugehörender Steuerungshard- und -software ist abzuschließen,
die Betriebsbereitschaft ist herzustellen.
2. Bezüglich der medialen Inhalte wird
festgelegt, dass neben programmspezifischen Inhalten der Kölner Philharmonie
und der Tochtergesellschaft ACHT BRÜCKEN GmbH in gleichen Anteilen
programmspezifische Inhalte des Museums Ludwig eingespielt werden können,
ebenso Eigendarstellungen beider Institute. Darüber hinaus sind auch
institutionsungebundene Einspielungen kultureller/künstlerischer Art oder mit
Stadt Köln-spezifischen Inhalten ebenfalls möglich. Werbung zu kommerziellen
Zwecken ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sponsorennennung ist in einem
vertraglich zu vereinbarendem Umfang möglich.
3. Der Betrieb des
Medienbandes wird durch die Kölner Philharmonie/KölnMusik GmbH gegen Erstattung
der Betriebskosten sichergestellt. Zur Sicherung eines dauerhaften Betriebes
des Medienbandes durch die Kölner Philharmonie/KölnMusik GmbH ist ein Betrag in
Höhe von circa 114.000 € pro Jahr notwendig. Da die Anbindung der
Medienanlage an die Stromversorgung noch nicht festgelegt ist, ist bei diesem
Betrag eine Stromkostenpauschale in Höhe von 23.000 € berücksichtigt. Dies
gilt nur für den Fall, dass es einen separaten Stromanschluss für die Anlage
innerhalb der Philharmonie gibt. Die notwendigen Mittel für das Haushaltsjahr
2017 sind im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung, in der Teilergebnisplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, berücksichtigt
beziehungsweise werden für das Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 1202 –
Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in der Teilergebnisplanzeile 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, berücksichtigt. Für das
Haushaltsjahr 2019 ff. wird die Erstattung der Betriebskosten auf Nachweis
ebenfalls aus dem städtischen Haushalt erfolgen, wobei eine Erhöhung um die
allgemeine Kostensteigerung oder aufgrund der in der Praxis des Betriebes zu
verzeichnenden Kostenentwicklungen zu berücksichtigen ist.
4. Zur Sicherstellung
einer kontinuierlichen technischen Betriebsbereitschaft des Medienbandes wird
ab dem Haushaltsjahr 2019 dauerhaft ein Betrag in Höhe von 53.000 € pro
Jahr für Ersatzbeschaffung von Displays sowie 12 000 € pro Jahr für
die Wiederbeschaffung sonstiger Hardware im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Zeile 9 –
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei der Finanzstelle 0000-1202-1-0001 – Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen in der städtischen Haushaltsplanung
berücksichtigt.
Es handelt sich um eine
Fortführungsmaßnahme; die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung nach
§ 82 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind erfüllt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. und gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe Piraten zugestimmt.