Nachtrag: 14.12.2016

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt:

1.       Die Erstausstattung des Medienbandes mit Displays und dazugehörender Steuerungshard- und -software ist abzuschließen, die Betriebsbereitschaft ist herzustellen.

2.       Bezüglich der medialen Inhalte wird festgelegt, dass neben programmspezifischen Inhalten der Kölner Philharmonie und der Tochtergesellschaft ACHT BRÜCKEN GmbH in gleichen Anteilen programmspezifische Inhalte des Museums Ludwig eingespielt werden können, ebenso Eigendarstellungen beider Institute. Darüber hinaus sind auch institutionsungebundene Einspielungen kultureller/künstlerischer Art oder mit Stadt Köln-spezifischen Inhalten ebenfalls möglich. Werbung zu kommerziellen Zwecken ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sponsorennennung ist in einem vertraglich zu vereinbarendem Umfang möglich.

3.       Der Betrieb des Medienbandes wird durch die Kölner Philharmonie/KölnMusik GmbH gegen Erstattung der Betriebskosten sichergestellt. Zur Sicherung eines dauerhaften Betriebes des Medienbandes durch die Kölner Philharmonie/KölnMusik GmbH ist ein Betrag in Höhe von circa 114.000 € pro Jahr notwendig. Da die Anbindung der Medienanlage an die Stromversorgung noch nicht festgelegt ist, ist bei diesem Betrag eine Stromkostenpauschale in Höhe von 23.000 € berücksichtigt. Dies gilt nur für den Fall, dass es einen separaten Stromanschluss für die Anlage innerhalb der Philharmonie gibt. Die notwendigen Mittel für das Haushaltsjahr 2017 sind im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung, in der Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, berücksichtigt beziehungsweise werden für das Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in der Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2019 ff. wird die Erstattung der Betriebskosten auf Nachweis ebenfalls aus dem städtischen Haushalt erfolgen, wobei eine Erhöhung um die allgemeine Kostensteigerung oder aufgrund der in der Praxis des Betriebes zu verzeichnenden Kostenentwicklungen zu berücksichtigen ist.


4.       Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen technischen Betriebsbereitschaft des Medienbandes wird ab dem Haushaltsjahr 2019 dauerhaft ein Betrag in Höhe von 53.000 € pro Jahr für Ersatzbeschaffung von Displays sowie 12 000 € pro Jahr für die Wiederbeschaffung sonstiger Hardware im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Zeile 9 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei der Finanzstelle 0000-1202-1-0001 – Erwerb von beweglichem Anlagevermögen in der städtischen Haushaltsplanung berücksichtigt.

Es handelt sich um eine Fortführungsmaßnahme; die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind erfüllt.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. und gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe Piraten zugestimmt.