Nachtrag: 15.12.2016
Sitzung: 20.12.2016 Rat/0026/2016
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4157/2016
Beschluss:
1.
Der
Rat beschließt auf Grundlage des Hauptausschussbeschlusses vom 05.12.2016 (Vorlagen-Nr.
4008/2016) zur temporären Unterbringung Geflüchteter die Errichtung eines Systembaus
mit 240 Plätzen am Standort Neusser Landstraße / Blumenbergsweg, 50769
Köln-Fühlingen, Gemarkung Worringen, Flur 49, Flurstück 172, 32, 33, 34/3, 2348.
2.
Die investiven Gesamtkosten für den Neubau sowie die
Inbetriebnahme des geplanten Standorts belaufen sich auf 8.366.904 €. Für die
Errichtung neuer Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsbereich sind im vom
Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im
Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen, bei der
Finanzstelle 5620-1004-0-5999 investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
insgesamt 70.000.000 € veranschlagt. Die investiven Auszahlungsermächtigungen
werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Einzelmaßnahme Neusser Landstraße/Blumenbergsweg
zur Verfügung gestellt.
Die investiven Gesamtkosten für die
Erstausstattung (Beschaffung des notwendigen Inventars) des Standorts belaufen
sich auf 85.200 €. Für die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften sind im vom
Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im
Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-1004-0-0001, entsprechende Mittel vorgesehen.
Für die notwendigen Aufwandsermächtigungen i.H.v. 477.205 €
sind im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt
2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum in den Teilplanzeilen
o
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 330.989 €
o
14 – Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 106.716 €
o
16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von 39.500 €
entsprechende Mittel eingeplant. Die
Finanzierung lfd. zahlungswirksamer Aufwendungen für die Folgejahre ist im
Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sichergestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und die Gruppe pro Köln zugestimmt.