Beschluss:
Wir empfehlen dem Rat gem. §36 Abs. 5, Satz 2 GO NRW folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten für die
Errichtung einer temporären Fertigteilhalle als Ersatztrainings- und
Wettkampfspielstätte auf der Bezirkssportanlage Bocklemünd, Heinrich-Rohlmann-Str.
um 600.000 € von bisher 1.820.000 € auf insgesamt 2.420.000 € gem. den Erläuterungen
zur Kenntnis und beschließt die Freigabe von 600.000 € im Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle
5201-0801-4-5145 SpoAnl. Bocklemünd Fertigteilhalle.
Zur Deckung stehen nicht mehr benötigte investive Auszahlungsermächtigungen im gleichen Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 Investitionsprogramm Sportstätten zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Herrn Berg (CDU-Fraktion).