Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 mit Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2016/2017 die je Stadtbezirk für Stadtklima-/Stadtverschönerungsmaßnahmen veranschlagten Mittel nach den folgenden Kriterien verwenden können:
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Nachhaltigkeit
der Maßnahme
-
Die Maßnahme
muss zu einer Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann erfolgen durch:
o
Aufwertung
o
Verbesserung
der Aufenthalts- und Nutzungsqualität
o
Verbesserung
der Pflege und Unterhaltung
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Die Maßnahme
darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen,
es sei denn sie entstehen durch die
Schaffung neuer, pflegeintensiverer Maßnahmen
-
Die
Maßnahme sollte ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen
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Die Maßnahmen
werden mit Prioritäten versehen
Die Maßnahmen zur Verschönerung
des Stadtbildes und zur Verbesserung des Stadtklimas orientieren sich an
folgendem Katalog:
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Ersatz- und Neupflanzungen von Straßenbäumen
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Pflege und
Bepflanzung von Baumscheiben,
Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Poller, Gitter setzen)
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Neubepflanzung
von Beeten
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Begrünung von Verkehrsinseln/Kreisverkehren
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Verbesserung
der Gestaltung von Grünflächen und Straßenbegleitgrün durch Pflege-,
Aufwertungs- und Sicherungsmaßnahmen
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Ersatz- und
Neupflanzungen in Grünanlagen (z.B. Gehölze (essbare Gehölze), Blumen,
Blumenzwiebeln)
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Sanierung denkmalgeschützter Grünanlagen bzw.
von Teilstrukturen
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Verbesserung
der Nutzung von Grünanlagen, z.B. durch Reparatur, Ersatz- oder Neubeschaffung
von Bänken, Trimm-Dich-Geräten,
Anlage von Boule-Flächen, u.ä.
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Unterhaltung
und Gestaltung von Spielplätzen in Grünanlagen sowie auf Schulhöfen
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Ergänzung von
Hinweis- und Wegebeschilderungen in Grünanlagen
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Sanierung und
Instandsetzung von Brunnen im öffentlichen Raum
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Die Vergabe an lokale Unternehmen z.B. aus dem
Bereich Gartenbau wird bevorzugt zugelassen, falls diese sich verpflichten, die
anschließende Grünpflege zu übernehmen.
Die Aufwendungen des Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramms unterliegen der Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss. Die Bezirke legen hierzu separate Beschlussvorlagen vor.
Abstimmungsergebnis:
In geänderter Fassung einstimmig beschlossen.