Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 mit Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2016/2017 die je Stadtbezirk für Stadtklima-/Stadtverschönerungsmaßnahmen veranschlagten Mittel nach den folgenden Kriterien verwenden können:

-         Nachhaltigkeit der Maßnahme

-         Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann erfolgen durch:

o    Aufwertung

o    Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität

o    Verbesserung der Pflege und Unterhaltung

-         Die Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen, es sei denn sie entstehen durch die Schaffung neuer, pflegeintensiverer Maßnahmen

-         Die Maßnahme sollte ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen

-         Die Maßnahmen werden mit Prioritäten versehen

 

Die Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes und zur Verbesserung des Stadtklimas orientieren sich an folgendem Katalog:

 

-         Ersatz- und Neupflanzungen von Straßenbäumen

-         Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben, Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Poller, Gitter setzen)

-         Neubepflanzung von Beeten

-         Begrünung von Verkehrsinseln/Kreisverkehren

-         Verbesserung der Gestaltung von Grünflächen und Straßenbegleitgrün durch Pflege-, Aufwertungs- und Sicherungsmaßnahmen

-         Ersatz- und Neupflanzungen in Grünanlagen (z.B. Gehölze (essbare Gehölze), Blumen, Blumenzwiebeln)

-       Sanierung denkmalgeschützter Grünanlagen bzw. von Teilstrukturen

-         Verbesserung der Nutzung von Grünanlagen, z.B. durch Reparatur, Ersatz- oder Neubeschaffung von Bänken, Trimm-Dich-Geräten, Anlage von Boule-Flächen, u.ä.

-         Unterhaltung und Gestaltung von Spielplätzen in Grünanlagen sowie auf Schulhöfen

-         Ergänzung von Hinweis- und Wegebeschilderungen in Grünanlagen

-         Sanierung und Instandsetzung von Brunnen im öffentlichen Raum

-         Die Vergabe an lokale Unternehmen z.B. aus dem Bereich Gartenbau wird bevorzugt zugelassen, falls diese sich verpflichten, die anschließende Grünpflege zu übernehmen.

 

Die Aufwendungen des Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramms unterliegen der Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss. Die Bezirke legen hierzu separate Beschlussvorlagen vor.

 

 


Abstimmungsergebnis:

In geänderter Fassung einstimmig beschlossen.