Beschluss: Kenntnis genommen

In der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 08.11.2016 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter TOP 8.2.5 eine Anfrage gestellt. Dabei wird auf eine in der Sitzung am 16.02.2016 von der Verwaltung erstellte Antwort Bezug genommen, wonach keine Genehmigung für die vor Ort bestehende Nutzung erteilt ist. Die aktuellen Fragen lauten:

 

Frage 1:

 

Der Parkplatz wird bis zum heutigen Tage ununterbrochen weiter betrieben. Liegt inzwischen eine gültige Nutzungsgenehmigung vor? Falls ja, seit wann exakt?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Nein, es liegt weiterhin keine Genehmigung für die vor Ort bestehende Nutzung vor. In dem örtlichen Bereich ist zwar eine Baugenehmigung für eine genau bestimmte Parkplatznutzung erteilt worden, doch die aktuell ausgeübte Nutzung geht deutlich über den genehmigten Umfang hinaus. Auf Grund des Umfangs der Überschreitung der genehmigten Größe liegt hier insgesamt eine Nutzung vor, die nicht von einer Baugenehmigung gedeckt ist.

 

Frage 2:

 

Falls nein, findet diese nicht genehmigte Nutzung mit Duldung der Verwaltung statt? Falls ja, warum wird dies geduldet? Wird hier bewusst ein Präzedenzfall geschaffen?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Verwaltung duldet die rechtswidrige Nutzung als Parkplatz nicht. Die Verwaltung hat, wie bereits am 16.02.2016 mitgeteilt, ein Verfahren zur Nutzungseinstellung eingeleitet. Nach Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung wurde die Nutzung am 14.04.2016 durch Ordnungsverfügung untersagt. Die dagegen beim Verwaltungsgericht Köln erhobene Klage hat aufschiebende Wirkung. Da das Klageverfahren bislang nicht beendet ist, kann die Ordnungsverfügung noch nicht vollstreckt werden.