Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Sachdarstellung und Begründung dargelegte Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2017/18. Diese stellt die Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen zum 15.03.2017 nach § 21 KiBiz dar:

 

  1. Nach der Jugendhilfeplanung in Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe werden im Kindergartenjahr 2017/18 für unter 3-jährige Kinder 10.020 und für über 3-jährige Kinder 31.149 mit öffentlichen Mitteln geförderte Plätze in Kindertageseinrichtungen vorgehalten. Das Angebot für unter 3-Jährige wird ergänzt durch 3.364 Plätze in der Kindertagespflege.
  2. Der erneute Antrag des Trägers Kinderhort Spichernstraße e.V. auf Aufnahme der Plätze Schulkinderbetreuung in die Förderung nach KiBiz wird abgelehnt (siehe Punkt 2.7. der Begründung).

 


Abstimmungsergebnis:

  • 14 Zustimmungen: SPD-Fraktion (2), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

Anmerkungen:
Frau Schultes und ihr Vertreter Herr Philippi (SPD-Fraktion) waren weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.