Sitzung: 24.01.2017 GA/0020/2017
Der Verwaltungsleiter des Gesundheitsamtes, Herr Simon, stellt anhand einer der Niederschrift beigefügten Präsentation die Aufgaben der Medizinalaufsicht (Gesundheitsfachberufe und Heilpraktiker) dar.
Auf die Frage des Ausschussvorsitzenden, RM Herr Unna, nach Sanktionsmöglichkeiten für Hebammen, die sich nicht regelmäßig fachlich fortbildeten erläutert Herr Simon, dass es keine Sanktionsmöglichkeiten der Stadt gäbe, die Hebammen aber an ihre Fortbildungspflicht erinnert würden.
Weiter führt Herr Dr. Unna aus, dass nach seiner
Auffassung bei der Behandlung durch Heilpraktiker eher ein „Unterlassen“ von Behandlungsmaßnahmen
zu gesundheitlichen Schäden bei Patienten führe.
Herr Simon erklärt dazu, dass es in der Eigenverantwortung jedes
Einzelnen liege, ob er sich in die Behandlung einer Heilpraktikerin/eines
Heilpraktikers begebe.
Die Frage von Herrn Dr. Unna, ob auch Tierheilpraktiker Thema seien, wird von Herrn Simon verneint.