I. Beschluss des Rates vom 20.12.2016:
Der
Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung
2016/2017:
1.
Zum
01.01.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des
Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von
0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt.
2.
Beginnend
ab dem 01.01.2017 werden für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk jährliche
Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, ab 2018 unter Berücksichtigung der
Tarifsteigerungen, zur Verfügung gestellt.
3.
Für
das Haushaltsjahr 2017 werden überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in
Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen,
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 60.000 € bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Einsparungen in Teilergebnisplan 0501,
Leistungen nach dem SGB XII, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.
4.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im
Stadtbezirk“ vorzunehmen.
II. Beschluss der
Bezirksvertretungen:
Die Bezirksvertretung
schließt sich dem Beschluss des Rates vom 20.12.2016, der da lautet:
Der
Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung
2016/2017:
1.
Zum
01.01.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des
Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von
0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt.
2. Beginnend ab dem
01.01.2017 werden für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk jährliche
Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, ab 2018 unter Berücksichtigung der
Tarifsteigerungen, zur Verfügung gestellt.
3. Für das Haushaltsjahr
2017 werden überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Teilergebnisplan
0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Teilplanzeile
15, Transferaufwendungen, in Höhe von 60.000 € bereitgestellt. Die Deckung
erfolgt durch entsprechende Einsparungen in Teilergebnisplan 0501, Leistungen
nach dem SGB XII, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.
4.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im
Stadtbezirk“ vorzunehmen.
Die CDU Fraktion, die SPD Fraktion, die Fraktion Die
Grünen und die FDP Fraktion stellen einen gemeinsamen Änderungsantrag.
Beschlussvorschlag zu TOP 9.2.3 (Seniorenkoordination im Bezirk)
AN/0088/2017
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst abschließend folgenden geänderten Beschluss:
Der Rat der Stadt
Köln beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung
2016/2017:
1.
Zum 01.01.2017 wird die
„Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ ggfs.:
unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der
Einrichtung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt.
2.
Beginnend ab dem
01.01.2017 werden für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk jährliche
Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, ab 2018 unter Berücksichtigung der
Tarifsteigerungen, zur Verfügung gestellt.
3.
Für das Haushaltsjahr
2017 werden überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Teilergebnisplan
0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Teilplanzeile
15, Transferaufwendungen, in Höhe von 60.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt
durch entsprechende Einsparungen in Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem
SGB XII, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.
4.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, vor Umsetzung der
„Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ eine notwendige weitere Bearbeitung des
vorliegenden Dokumentes „Seniorenfreundliches Köln“ (3024/2016) unter direkter
und intensiver Beteiligung der Seniorenvertretung“ vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.