Beschluss: Kenntnis genommen

Beantwortung einer Anfrage:

 

Im Zusammenhang mit dem Gebäude des alten Rautenstrauch-Joest-Museums bat die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen im Ausschuss für Kunst und Kultur:

 

  1. Wie weit ist der Umzug der Depotbestände des Museums fortgeschritten und wann wird er abgeschlossen sein?

  2. Inwiefern beschäftigt sich die Stadtverwaltung mit dem zukünftigen Umgang mit diesem besonderen Gebäude? Wer ist für diese Planung zuständig und wie wird sie vorangetrieben?

  3. Ist eine Erbverpachtung oder Verkauf des Gebäudes weiterhin eine Option und inwiefern wird daran gearbeitet? 

 

  1. Wann ist mit einer belastbaren Information zum Umgang mit diesem wichtigen Gebäude zu rechnen?

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Zu Frage 1:

Der Umzug der Depotbestände des Museums in seinen Neubau an der Cäcilienstr. ist weit fortgeschritten. Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass das Gebäude im dritten Quartal 2017 vollständig geräumt ist.

 

Zu Frage 2:

 

Das Gebäude wird nach dem vollständigen Auszug des Rautenstrauch-Joest-Museums nicht mehr für eine Nutzung durch eine städtische Dienststelle oder Einrichtung benötigt und kann vermarktet werden. Dabei soll anstelle einer an rein fiskalischen Aspekten orientierten Vermarktung die Verwirklichung stadtentwicklungspolitischer Ziele wie z.B. die Kultur- und/oder Wirtschaftsförderung ausschlaggebend für den Zuschlag sein. Daher beabsichtigt die mit der Vermarktung betraute Liegenschaftsverwaltung, eine Konzeptausschreibung durchzuführen.

 

Zu Frage 3:

 

Aufgrund der exponierten Lage und der stadtgeschichtlichen Bedeutung des Hauses bietet es sich an, die Liegenschaft im Rahmen eines Erbbaurechts zu vermarkten. Die Entscheidung zwischen Verkauf, Bestellung eines Erbbaurechts oder aber einer bloßen Vermietung kann jedoch nicht abstrakt beantwortet werden, vielmehr muss dies im Gesamtkontext bewertet werden. Daher bietet es sich an, im Rahmen der Konzeptausschreibung alle genannten Vermarktungsformen anzubieten.

 

Zu Frage 4:

 

Die Verwaltung beabsichtigt, dem Liegenschaftsausschuss im 2. Quartal 2017 einen Vorschlag zur Ausgestaltung des Verfahrens und den bei einer Konzeptausschreibung maßgeblichen Bewertungskriterien sowie deren Gewichtung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

Kenntnis genommen