Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat genehmigt die im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgte Herrichtung des Objektes „An den Gelenkbogenhallen“, 50679 Köln, zur Unterbringung von Flüchtlingen.

Für die erforderlichen Aufwandsermächtigungen wurden im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016 in den einzelnen Teilplanzeilen folgende Mittel eingeplant:

·         13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von                    2.105.401,67 €,

·         14 – Aufwendungen für Abschreibungen                                                               36.905,70 €,

·         16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von                                            464.857,83 €,

 insgesamt                                                                                                          2.607.165,20 €.

Für die investiven Auszahlungsermächtigungen zur Errichtung der Außenanlage in Höhe von 259.304,83 € im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-Wohnheime, Finanzmittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Die Mittel wurden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5183, An den Gelenkbogenhallen, bereitgestellt.

 

Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen für die Beschaffung des notwendigen Inventars sind im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 0000-1004-0-0001, Mittel in Höhe von 153.941,97 € eingeplant worden.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt