Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1.      Der Rat nimmt den Antrag auf Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) „Severinstraße“ (Anlage 1) zur Kenntnis.

2.      Der Rat beschließt die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „Severinstraße“.

3.      Der Rat beauftragt die Verwaltung,

·      nach Unterrichtung der Grundeigentümerinnen, Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im vorgesehenen Gebiet (§ 3 Abs. 2 ISGG NRW),

·      im Falle einer Widerspruchsquote von weniger als 33,3 % (§ 3 Abs. 3 ISGG NRW) und

·      nach der Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 4 ISGG NRW)

den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Immobilien- und Standortgemeinschaft
Severinstraße e. V. in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.

4.      Der Rat nimmt den Entwurf einer Satzung zur Festlegung des Gebietes für die ISG „Severinstraße“ und zur Erhebung von Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages die Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt