Beschluss:

1.    Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit § 26 Abs.3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) werden der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 24.8.2016 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH versehene Jahresabschluss zum 31.8.2015 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2014 bis 31.8.2015 festgestellt.

 

2.    Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2014 bis zum 31.8.2015 in Höhe von    EUR 912.659,68, der sich aus dem Jahresüberschuss 2014/2015 in Höhe von EUR 859.012,40 nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag von EUR 45.694,28 sowie Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 7.953,00 ergibt, wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.    Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.