Beschluss:
1.
Der Rat nimmt den Antrag auf Einrichtung einer
Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) „Severinstraße“ (Anlage 1) zur
Kenntnis.
2.
Der Rat beschließt die Einleitung eines
Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften
(ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und
Standortgemeinschaft „Severinstraße“.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
·
nach Unterrichtung der Grundeigentümerinnen,
Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im vorgesehenen Gebiet (§ 3 Abs. 2 ISGG
NRW),
·
im Falle einer Widerspruchsquote von weniger als
33,3 % (§ 3 Abs. 3 ISGG NRW) und
·
nach der Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 4 ISGG NRW)
den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Immobilien- und
Standortgemeinschaft
Severinstraße e. V. in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.
4.
Der Rat nimmt den Entwurf einer Satzung zur
Festlegung des Gebietes für die ISG „Severinstraße“ und zur Erhebung von
Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages die Satzung zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.