Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat schlägt der Hauptversammlung (HV) der GEW Köln AG vor, als Nachfolger von Herrn Guido Kahlen

 

Herrn Stadtdirektor Dr. Keller

(gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr
vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln)

 

in den Aufsichtsrat zu wählen.

 

Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die HV aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.