Beschluss:
Der Rat schlägt der Hauptversammlung (HV) der
GEW Köln AG vor, als Nachfolger von Herrn Guido Kahlen
Herrn Stadtdirektor Dr. Keller
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die
Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr
vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln)
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Benennung gilt für die Wahlzeit des
Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die HV aufgrund der
Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in
jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt
oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen
Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.