Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin und eines Ratsmitglieds:
Gemäß § 60 Abs. 2, Satz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NW) in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung:
Die Verwaltung wird beauftragt, um dem Schulnotstand entgegenzuwirken, ab dem Schuljahr 2017/18, unverzüglich 57 Containereinheiten im Rahmen einer freihändigen Vergabe zu beschaffen und an 19 Standorten (s.Anlage) zur Nutzung als Vorbereitungsklassen, zur Mehrklassenbildung oder als Interim aufzustellen.
Die Finanzierung der Containerbereitstellung
erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Zur
Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenverrechnungspreis)
ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16,
sonstiger ordentlicher Aufwand zu veranschlagen, die sich für die
Containeranlagen inklusive Nebenkosten und Reinigung auf rund 515.000 €
beläuft. Die anteilig für das Jahr 2017 zu entrichtende Miete beträgt für die
Containeranlagen inklusive Nebenkosten und Reinigung rd. 172.000 €. Sie ist im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger
ordentlicher Aufwand veranschlagt.
Die Finanzierung
der Einrichtungskosten in Höhe von einmalig ca. 550.000 Euro brutto erfolgt zum
Haushaltsjahr 2017 aus veranschlagten Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301,
Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
Köln, den
16.01.2017
gez. Henriette
Reker gez.
Jörg Frank
Oberbürgermeisterin Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.