Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrsgefährdende Aufstellung der Werbeanlage auf der Mindener Straße in Höhe der Einmündung Siegesstraße einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Ziel der Überprüfung soll es sein, einen anderen, geeigneteren Standort für die Werbeanlage zu finden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.