Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der FDP-Fraktion:

 

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen, dass der vorliegende Baubeschluss wie folgt ergänzt bzw. geändert wird:

 

In Absatz 1 wird in Satz 1 die Formulierung „den Vorentwurf und“ gestrichen, so dass dieser dann lautet:

 

Der Rat genehmigt die Kostenschätzung für die Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Str. / Niehler Kirchweg mit Gesamtkosten i.H.v. 16.809.300,- € brutto (Baukosten 16.039.300 €, Einbauküche und Sportgeräte 214.300 € und Einrichtungskosten 555.700 €) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung in Modulbauweise. Die Weiterplanung erfolgt nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung, derzeit Stand 2016 (siehe auch Beschluss vom 15.03.2016, Vorlagen-Nr. 0460/2016).

 

Folgender vierter Absatz wird ergänzt:

 

Vor dem Baubeginn wird die Verwaltung aufgefordert, eine Arbeitsgruppe mit Schulleitung und Elternvertretern der für den Neubau vorgesehenen Montessori-Grundschule einzuberufen, um den Vorentwurf im Rahmen der Kostenschätzung und der geplanten Modularbauweise weitestgehend an die Bedürfnisse der Schule und ihres pädagogischen Konzeptes anzupassen. Der Arbeitsgruppe wird ein Zeitraum von 6 Monaten zugestanden, um dieses Ziel zu erreichen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt.

 

 

II. Beschluss gemäß Verwaltungsvorlage:

 

Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Str. / Niehler Kirchweg mit Gesamtkosten i.H.v. 16.809.300,- € brutto (Baukosten 16.039.300 €, Einbauküche und Sportgeräte 214.300 € und Einrichtungskosten 555.700 €) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung in Modulbauweise. Die Weiterplanung erfolgt nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung, derzeit Stand 2016 (siehe auch Beschluss vom 15.03.2016, Vorlagen-Nr. 0460/2016).

 

Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 5% bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten gem. Kostenberechnung (15.724.300 € inkl. Großküche). Dies entspricht einem Betrag von 786.200 €. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.

Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenverrechnungspreis) inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von voraussichtlich jährlich rd. 601.500 € ist ab 2019 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, zu veranschlagen. Die Finanzierung der Einrichtungskosten erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2019 aus zu veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgabe, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.