Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der
SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Absatz 2
der Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt geändert und ergänzt:
Der Rat benennt, neben der
Oberbürgermeisterin (Stellvertreter: Stadtdirektor Dr. Keller), fünf Vertreter/Vertreterinnen des Rates und deren Stellvertretungen für die
Mitgliederversammlung des Metropolregion Rheinland e.V. Bei der Wahl der fünf
Vertreter/Vertreterinnen findet das Verteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer
Anwendung.
Die
Stellvertreter/Stellvertreterinnen nehmen bei Verhinderung der ordentlichen
Vertretungen an den Mitgliederversammlungen teil.
Die Wahl gilt
für diese Ratsperiode, solange die Gewählten dem Stadtvorstand bzw. dem Rat
angehören.
1._________________________
(_________________________)
2._________________________ (_________________________)
3._________________________
(_________________________)
4._________________________
(_________________________)
5._________________________
(_________________________)
Die Stimme der
Stadt Köln in der Mitgliederversammlung führt die Oberbürgermeisterin bzw. ihr
Stellvertreter. Die Vertreterinnen und Vertreter haben die Interessen der Stadt
Köln zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse
gebunden. § 113 Abs. 5 GO NRW in Verbindung mit § 41 GeschO des Rates der Stadt
Köln findet Anwendung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. und der Gruppe GUT zugestimmt.
II. Beschluss
gemäß Absatz 1 der Verwaltungsvorlage:
Der Rat beschließt, dass die
Stadt Köln auf der Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfes vom 12.01.2017
den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ in der Gründungsversammlung am
20.02.2017 als Gründungsmitglied mitgründet. Als Vereinsmitglied entstehen der
Stadt Köln jährliche Kosten in Höhe von 22.000 €.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Gruppe GUT zugestimmt.
III. Vertreterwahl:
Der Rat benennt, neben der Oberbürgermeisterin (Stellvertreter: Stadtdirektor Dr. Keller), fünf Vertreter/Vertreterinnen des Rates und deren Stellvertretungen für die Mitgliederversammlung des Metropolregion Rheinland e.V. Bei der Wahl der fünf Vertreter/Vertreterinnen findet das Verteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer Anwendung.
Die
Stellvertreter/Stellvertreterinnen nehmen bei Verhinderung der ordentlichen
Vertretungen an den Mitgliederversammlungen teil.
Die Wahl gilt für diese
Ratsperiode, solange die Gewählten dem Stadtvorstand bzw. dem Rat angehören.
Vertreter: Stellvertreter:
1. Martin Börschel Dr. Eva Bürgermeister
2. Michael Frenzel Jörg van Geffen
3. Bernd Petelkau Dr. Ralph Elster
4. Niklas Kienitz Stefan Götz
5. Kirsten Jahn Jörg Frank
Die Stimme der Stadt Köln in der
Mitgliederversammlung führt die Oberbürgermeisterin bzw. ihr Stellvertreter.
Die Vertreterinnen und Vertreter haben die Interessen der Stadt Köln zu
verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.
§ 113 Abs. 5 GO NRW in Verbindung mit § 41 GeschO des Rates der Stadt Köln
findet Anwendung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion, der Gruppe GUT sowie
bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.