Beschluss:

Wir empfehlen dem Rat gem. § 36 Abs. 5, Satz 2 GO NRW folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten für die Generalsanierung der vorhandenen Sporthalle auf der Bezirkssportanlage Bocklemünd, Heinrich-Rohlmann-Str. um 750.000 € von bisher 4.649.350 € auf insgesamt 5.399.350 € gem. den Erläuterungen zur Kenntnis und beschließt die Freigabe von 750.000 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-4-5145 SpoAnl. Bocklemünd Fertigteilhalle.

Zur Deckung stehen nicht mehr benötigte investive Auszahlungsermächtigungen im gleichen Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 Investitionsprogramm Sportstätten zur Verfügung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.