Sitzung: 14.03.2017 GA/0021/2017
Frau Dr. Schmidt und Frau Fleer / Arzneimittel-,
Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung des Gesundheitsamtes erläutern anhand
einer der Niederschrift beigefügten Präsentation die Aufgaben dieses Bereiches.
Der Ausschussvorsitzende, RM Herr Dr. Unna, fragt, warum die Begehung
alle 4 Jahre stattfände, wenn die Begehung im Tierbereich alle 2 Jahre erfolge.
Außerdem bitte er um Auskunft, welche Kosten für die Begehung vom Betreiber zu
tragen seien.
Die Verwaltung erläutert, dass sich das Begehungsintervall
aus einen Landesverwaltungsvorschrift ergäbe und bei einer Regelbegehung Kosten
in Höhe von 538 € anfielen.
SB Frau Houben fragt nach der Überprüfung von Betäubungsmitteln in
Senioreneinrichtungen.
Hier wird dargestellt, dass die Zuständigkeit in diesem Bereich etwas schwierig sei, da die Mittel rechtlich nicht von der Einrichtung gelagert, sondern lediglich für die Bewohner aufbewahrt würden. Anlassbezogene Begehungen bei vermuteten Missständen würden in Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht durchgeführt. Senioren-Einrichtungen, die von Apotheken beliefert würden, müssten von den beliefernden Apotheken 2 mal jährlich begangen werden.