Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südwestlich der Rixdorfer Straße, südöstlich der Bebauung an der Don-Bosco-Straße, westlich und nördlich der Bebauung an der Berliner Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 4, Flurstücke 4140/40, 4141/40, 40/1, 40/2, 40/3, 4133/40, 4206/40, 4209/40, 39/1, 4182/39, 4161/39, 4162/39, 4163/39, 4164/39, 4165/39) –Arbeitstitel: Noellstraße in Köln-Mülheim– einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung in den Blockinnenbereichen festzusetzen und damit eine Nachverdichtung zu ermöglichen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.