Ergänzungsantrag der Fraktion Die Grünen:
1.Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlage 3 Punkt 2 dahingehend abzuändern, dass die Begrenzung des geforderten Wohnungsbaus von derzeit 10 % auf mindestens 15 % bis 20 % erhöht wird.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit 4 Stimmen der SPD
Fraktion, 4 Stimmen der Fraktion Die Grünen, Herr Bronisz und Herr Ilg gegen 5
Stimmen der CDU Fraktion und 2 Stimmen der FDP Fraktion zugestimmt.
2. Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) mit der Maßgabe zu berücksichtigen, die Anlage 3 Punkt 2 dahingehend abzuändern, dass die Begrenzung des geforderten Wohnungsbaus von derzeit 10 % auf mindestens 15 % bis 20 % erhöht wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung von Herrn Ilg zugestimmt.