Beschluss in der Fassung des Ausschusses
Umwelt und Grün mit folgender Änderung:
Der Finanzausschuss beschließt, dass die
Bezirksvertretungen 1 bis 9 mit
Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2016/2017 ab dem Haushaltsjahr 2018 die je Stadtbezirk für
Stadtklima-/Stadtverschönerungs-maßnahmen veranschlagten Mittel nach den
folgenden Kriterien verwenden können:
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Nachhaltigkeit
der Maßnahme
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Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung der Ist-Situation führen.
Dies kann erfolgen durch:
o Aufwertung
o Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität
o Verbesserung der Pflege und Unterhaltung
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Die
Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen
Übliche/gewöhnliche
Standard-Folgekosten werden aus dem allgemeinen städtischen Haushalt getragen.
Darüber hinausgehende, durch einen gehobenen Standard der Ausführung
verursachte (z.B. durch die Neuanlage von Schmuckbeeten) erhöhte Folgekosten
sind von der zuständigen Bezirksvertretung aus ihren eigenen Finanzmitteln zu
tragen.
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Die
Maßnahme sollte in der Regel ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen
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Die Maßnahmen
werden mit Prioritäten versehen
Die Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes und zur Verbesserung
des Stadtklimas orientieren sich an folgendem Katalog:
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Ersatz-
und Neupflanzungen von Straßenbäumen
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Pflege
und Bepflanzung von Baumscheiben,
Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Poller, Gitter setzen)
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Neubepflanzung
von Beeten
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Begrünung
von Verkehrsinseln/Kreisverkehren
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Verbesserung der Gestaltung von Grünflächen und
Straßenbegleitgrün durch Pflege-, Aufwertungs- und Sicherungsmaßnahmen
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Ersatz- und Neupflanzungen in Grünanlagen (z.B. Gehölze
(essbare Gehölze), Blumen, Blumenzwiebeln)
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Sanierung
denkmalgeschützter Grünanlagen bzw. von Teilstrukturen
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Verbesserung
der Nutzung von Grünanlagen und
anderen öffentlichen Flächen, z.B. durch Reparatur, Ersatz- oder Neubeschaffung
von Bänken, Trimm-Dich-Geräten,
Anlage von Boule-Flächen, u.ä.
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Unterhaltung und Gestaltung von Spielplätzen in Grünanlagen
sowie auf Schulhöfen
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Ergänzung von Hinweis- und Wegebeschilderungen in Grünanlagen
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Sanierung
und Instandsetzung von Brunnen im öffentlichen
Raum
Die Aufwendungen des
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramms unterliegen der Mittelfreigabe durch
den Finanzausschuss. Die Bezirke legen hierzu separate Beschlussvorlagen vor.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt