RM Frenzel möchte wissen, wann voraussichtlich die Neuauflage der Vorlage zum Kommunalen Wohnungsbauförderprogramm in den Stadtentwicklungsausschuss eingebracht werde.
Herr Ludwig (Leiter des Amtes für Wohnungswesen) erläutert, die Vorlage befinde sich derzeit noch in der internen Abstimmung. Er gehe davon aus, dass sie noch vor der Sommerpause den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werde.
SE Röttger-Schulz erläutert, in der Mitteilung sei ausgeführt, dass alle 785 im Jahre 2016 bewilligten Mietwohnungen barrierefrei im Sinne der Wohnraumförderbestimmungen seien.
Dieser Begriff sei irreführend. Beispielsweise sei im Sinne der Barrierefreiheit nicht unbedingt ein Aufzug erforderlich, sondern lediglich die Möglichkeit einer Nachrüstung. Ohne Aufzug sei jedoch eine Wohnung für Menschen mit Behinderung nicht erreichbar. So nenne die Verwaltung auf Seite 2 auch die Zahl von 429 Wohnungen, die über einen Aufzug erschlossen seien. Dies entspreche gerade einmal 55 % der öffentlich geförderten Wohnungen. Der Begriff „alle Wohnungen sind barrierefrei im Sinne der Wohnraumförderbestimmungen“ sei somit höchst missverständlich und sollte nicht weiter verwendet werden.
Herr Ludwig (Leiter des Amtes für Wohnungswesen) nimmt den Hinweis gerne auf. Die Förderbestimmungen bezögen sich jedoch auf die Ausstattung der einzelnen Wohnungen und nicht auf die Wohnanlage. Dies sei in der Tat widersprüchlich.
RM Weisenstein stellt fest, dass die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen im Jahr 2016 gegenüber 2015 zurückgegangen sei und fragt nach der Ursache.
Herr Ludwig führt aus, in der Branche herrsche ein hoher Wettbewerbsdruck. Trotz guter Förderkonditionen falle die betriebswirtschaftliche Entscheidung des Investors nicht immer und nicht in allen Lagen zu Gunsten des sozialen Wohnungsbaus aus.
RM Weisenstein ist der Meinung, dann müsse die GAG stärker gefördert werden.