1. Beschluss: (Einzelabstimmung über die Punkte des Änderungsantrages der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie über Punkt 3. Des Änderungsantrages der SPD-Fraktion)

1)    In Anbetracht des fortbestehenden erhöhten Wohnungsbedarfs in Köln und im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft beschließt der Rat die Fortführung der Aufgaben aus der Wohnraumschutzsatzung vom 17.06.2014. Die Wohnraumschutzsatzung tritt gemäß § 14 am 30.06.2019 außer Kraft. Die Verwaltung legt dem Rat zur ersten Ratssitzung 2019 eine Vorlage zur Entscheidung über die Fortführung dieser Aufgaben vor. Dabei informiert sie über die Gesamtergebnisse und trifft eine aktualisierte Aussage über den Wohnungsbedarf in Köln.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.

2)    Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, eine Erhebung des Bestandes an Ferienwohnungen in Köln erstellen zu lassen. Dabei ist nach Angeboten zu differenzieren, die konform zur Wohnraumschutzsatzung bestehen und Angeboten, die nicht der Wohnraumschutzsatzung entsprechen. Die Dauer der Erhebung  ist auf maximal drei Monate zu beschränken, so dass die Ergebnisse vor den Sommerferien präsentiert werden können.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD- Fraktion und die FDP-Fraktion.

3)    Parallel zur Erhebung sind die juristischen Schritte und Möglichkeiten – in Zusammenarbeit von Wohnungsamt, Bauaufsicht und Steueramt - zur Eindämmung von nicht ‚wohnraumschutzssatzungkonformen‘ Ferienwohnungen (z. B. durch rückwirkende Geltung der Wohnraumschutzsatzung) zu prüfen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion.

4)    Neben der Erhebung des Bestandes an Ferienwohnungen und möglicher juristischer Schritte ist ein Vergleich mit geeigneten anderen Städten im In- und Ausland (insbesondere in Bezug auf den Personaleinsatz der Ahndung von Verstößen gegen die Wohnraumschutzsatzung im Zusammenhang mit Ferienwohnungen und die Erhebung von Bußgeldern) vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.

5)    (Punkt 3. des Änderungsantrages der SPD-Fraktion)

3. Parallel dazu wird die Verwaltung beauftragt, auf Ferienwohnungsvermittler, wie z.B. Airbnb, zuzugehen, um über die bereits bestehenden Möglichkeiten der Wohnraumschutzsatzung hinaus auch auf vertragsrechtlichem Wege eine Begrenzung der Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnungen zu erreichen. Dabei kann das Zusammenwirken der Stadt Amsterdam und Airbnb als Beispiel dienen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.

2. Beschluss: (Abstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage)

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1)    In Anbetracht des fortbestehenden erhöhten Wohnungsbedarfs in Köln und im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft beschließt der Rat die Fortführung der Aufgaben aus der Wohnraumschutzsatzung vom 17.06.2014. Die Wohnraumschutzsatzung tritt gemäß § 14 am 30.06.2019 außer Kraft. Die Verwaltung legt dem Rat zur ersten Ratssitzung 2019 eine Vorlage zur Entscheidung über die Fortführung dieser Aufgaben vor. Dabei informiert sie über die Gesamtergebnisse und trifft eine aktualisierte Aussage über den Wohnungsbedarf in Köln.

2)    Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, eine Erhebung des Bestandes an Ferienwohnungen in Köln erstellen zu lassen. Dabei ist nach Angeboten zu differenzieren, die konform zur Wohnraumschutzsatzung bestehen und Angeboten, die nicht der Wohnraumschutzsatzung entsprechen. Die Dauer der Erhebung  ist auf maximal drei Monate zu beschränken, so dass die Ergebnisse vor den Sommerferien präsentiert werden können.

3)    Parallel zur Erhebung sind die juristischen Schritte und Möglichkeiten – in Zusammenarbeit von Wohnungsamt, Bauaufsicht und Steueramt - zur Eindämmung von nicht ‚wohnraumschutzssatzungkonformen‘ Ferienwohnungen (z. B. durch rückwirkende Geltung der Wohnraumschutzsatzung) zu prüfen.

4)    Neben der Erhebung des Bestandes an Ferienwohnungen und möglicher juristischer Schritte ist ein Vergleich mit geeigneten anderen Städten im In- und Ausland (insbesondere in Bezug auf den Personaleinsatz der Ahndung von Verstößen gegen die Wohnraumschutzsatzung im Zusammenhang mit Ferienwohnungen und die Erhebung von Bußgeldern) vorzulegen.

5)     Parallel dazu wird die Verwaltung beauftragt, auf Ferienwohnungsvermittler, wie z.B. Airbnb, zuzugehen, um über die bereits bestehenden Möglichkeiten der Wohnraumschutzsatzung hinaus auch auf vertragsrechtlichem Wege eine Begrenzung der Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnungen zu erreichen. Dabei kann das Zusammenwirken der Stadt Amsterdam und Airbnb als Beispiel dienen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion und Enthaltung der SPD-Fraktion.