Sitzung: 30.03.2017 STA/0024/2017
Zusatz: Vorberatung für den Rat
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 2181/2016
- Beschluss: (Einzelabstimmung
über die Punkte des Änderungsantrages der CDU-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen sowie über Punkt 3. Des Änderungsantrages der
SPD-Fraktion)
1) In Anbetracht des fortbestehenden erhöhten
Wohnungsbedarfs in Köln und im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit für
die Wohnungswirtschaft beschließt der Rat die Fortführung der Aufgaben aus der
Wohnraumschutzsatzung vom 17.06.2014. Die Wohnraumschutzsatzung tritt gemäß §
14 am 30.06.2019 außer Kraft. Die Verwaltung legt dem Rat zur ersten
Ratssitzung 2019 eine Vorlage zur Entscheidung über die Fortführung dieser
Aufgaben vor. Dabei informiert sie über die Gesamtergebnisse und trifft eine
aktualisierte Aussage über den Wohnungsbedarf in Köln.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen
die FDP-Fraktion.
2)
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, eine Erhebung des
Bestandes an Ferienwohnungen in Köln erstellen zu lassen. Dabei ist nach
Angeboten zu differenzieren, die konform zur Wohnraumschutzsatzung bestehen und
Angeboten, die nicht der Wohnraumschutzsatzung entsprechen. Die Dauer der
Erhebung ist auf maximal drei Monate zu
beschränken, so dass die Ergebnisse vor den Sommerferien präsentiert werden können.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen
die SPD- Fraktion und die FDP-Fraktion.
3)
Parallel zur Erhebung sind die juristischen Schritte und
Möglichkeiten – in Zusammenarbeit von Wohnungsamt, Bauaufsicht und Steueramt -
zur Eindämmung von nicht ‚wohnraumschutzssatzungkonformen‘ Ferienwohnungen (z.
B. durch rückwirkende Geltung der Wohnraumschutzsatzung) zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen
die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion.
4)
Neben der Erhebung des Bestandes an Ferienwohnungen und möglicher
juristischer Schritte ist ein Vergleich mit geeigneten anderen Städten im In-
und Ausland (insbesondere in Bezug auf den Personaleinsatz der Ahndung von
Verstößen gegen die Wohnraumschutzsatzung im Zusammenhang mit Ferienwohnungen
und die Erhebung von Bußgeldern) vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen
die FDP-Fraktion.
5)
(Punkt 3. des Änderungsantrages der
SPD-Fraktion)
3. Parallel dazu wird die Verwaltung
beauftragt, auf Ferienwohnungsvermittler, wie z.B. Airbnb, zuzugehen, um über
die bereits bestehenden Möglichkeiten der Wohnraumschutzsatzung hinaus auch auf
vertragsrechtlichem Wege eine Begrenzung der Vermietung von Wohnraum als
Ferienwohnungen zu erreichen. Dabei kann das Zusammenwirken der Stadt Amsterdam
und Airbnb als Beispiel dienen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen
die FDP-Fraktion.
2. Beschluss: (Abstimmung über die so geänderte
Beschlussvorlage)
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1) In Anbetracht des fortbestehenden erhöhten
Wohnungsbedarfs in Köln und im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit für
die Wohnungswirtschaft beschließt der Rat die Fortführung der Aufgaben aus der
Wohnraumschutzsatzung vom 17.06.2014. Die Wohnraumschutzsatzung tritt gemäß §
14 am 30.06.2019 außer Kraft. Die Verwaltung legt dem Rat zur ersten
Ratssitzung 2019 eine Vorlage zur Entscheidung über die Fortführung dieser
Aufgaben vor. Dabei informiert sie über die Gesamtergebnisse und trifft eine
aktualisierte Aussage über den Wohnungsbedarf in Köln.
2)
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, eine Erhebung des Bestandes
an Ferienwohnungen in Köln erstellen zu lassen. Dabei ist nach Angeboten zu
differenzieren, die konform zur Wohnraumschutzsatzung bestehen und Angeboten,
die nicht der Wohnraumschutzsatzung entsprechen. Die Dauer der Erhebung ist auf maximal drei Monate zu beschränken,
so dass die Ergebnisse vor den Sommerferien präsentiert werden können.
3)
Parallel zur Erhebung sind die juristischen Schritte und
Möglichkeiten – in Zusammenarbeit von Wohnungsamt, Bauaufsicht und Steueramt -
zur Eindämmung von nicht ‚wohnraumschutzssatzungkonformen‘ Ferienwohnungen (z.
B. durch rückwirkende Geltung der Wohnraumschutzsatzung) zu prüfen.
4)
Neben der Erhebung des Bestandes an Ferienwohnungen und möglicher
juristischer Schritte ist ein Vergleich mit geeigneten anderen Städten im In-
und Ausland (insbesondere in Bezug auf den Personaleinsatz der Ahndung von
Verstößen gegen die Wohnraumschutzsatzung im Zusammenhang mit Ferienwohnungen
und die Erhebung von Bußgeldern) vorzulegen.
5)
Parallel dazu wird die
Verwaltung beauftragt, auf Ferienwohnungsvermittler, wie z.B. Airbnb,
zuzugehen, um über die bereits bestehenden Möglichkeiten der
Wohnraumschutzsatzung hinaus auch auf vertragsrechtlichem Wege eine Begrenzung
der Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnungen zu erreichen. Dabei kann das
Zusammenwirken der Stadt Amsterdam und Airbnb als Beispiel dienen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion und
Enthaltung der SPD-Fraktion.