Beschluss in der Fassung des Beschlusses des Hauptausschusses aus seiner Sitzung vom 13.03.2017:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachfolgende Entscheidung des Hauptausschusses:
Gemäß § 60 Abs. 1
Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 41 GO NW und § 6 LÖG NW wird die als Anlage 02
beigefügte 1. Änderungsverordnung der 1. Ordnungsbehördliche Verordnung über
das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2017 vom 25.11.2016 (Amtsblatt
Nr. 48 vom 07.12.2016) beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke. zugestimmt.
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Anmerkung:
Ratsmitglied Klausing nimmt an der Abstimmung nicht teil.