Der Beschlussvorschlag der Verwaltung in der
Fassung der Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses vom 30.03.2017
wird in Ziff. 3 um folgenden Satz 2 ergänzt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, analog der
Regelung im Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz die Zulässigkeit der
Aufnahme einer Regelung in die Wohnraumschutzsatzung zu prüfen und ggf. zu
erarbeiten, die den Bestandsschutz für vor dem 01.07.2014 zulässig vermietete
Ferienwohnungen kurzfristig abschafft.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.
II. Beschluss gemäß
Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 30.03.2017
einschließlich der Änderung aus Ziffer I des aktuellen Ratsbeschlusses:
1)
In
Anbetracht des fortbestehenden erhöhten Wohnungsbedarfs in Köln und im
Interesse der Rechts- und Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft beschließt
der Rat die Fortführung der Aufgaben aus der Wohnraumschutzsatzung vom
17.06.2014. Die Wohnraumschutzsatzung tritt gemäß § 14 am 30.06.2019 außer
Kraft. Die Verwaltung legt dem Rat zur ersten Ratssitzung 2019 eine Vorlage zur
Entscheidung über die Fortführung dieser Aufgaben vor. Dabei informiert sie
über die Gesamtergebnisse und trifft eine aktualisierte Aussage über den
Wohnungsbedarf in Köln.
2) Die Verwaltung wird weiterhin
beauftragt, eine Erhebung des Bestandes an Ferienwohnungen in Köln erstellen zu
lassen. Dabei ist nach Angeboten zu differenzieren, die konform zur
Wohnraumschutzsatzung bestehen und Angeboten, die nicht der
Wohnraumschutzsatzung entsprechen. Die Dauer der Erhebung ist auf maximal drei Monate zu beschränken,
so dass die Ergebnisse vor den Sommerferien präsentiert werden können.
3) Parallel zur Erhebung sind die
juristischen Schritte und Möglichkeiten – in Zusammenarbeit von Wohnungsamt,
Bauaufsicht und Steueramt - zur Eindämmung von nicht
‚wohnraumschutzssatzungkonformen‘ Ferienwohnungen (z. B. durch rückwirkende
Geltung der Wohnraumschutzsatzung) zu prüfen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, analog der Regelung im Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz die
Zulässigkeit der Aufnahme einer Regelung in die Wohnraumschutzsatzung zu prüfen
und ggf. zu erarbeiten, die den Bestandsschutz für vor dem 01.07.2014 zulässig
vermietete Ferienwohnungen kurzfristig abschafft.
4) Neben der Erhebung des Bestandes
an Ferienwohnungen und möglicher juristischer Schritte ist ein Vergleich mit
geeigneten anderen Städten im In- und Ausland (insbesondere in Bezug auf den
Personaleinsatz der Ahndung von Verstößen gegen die Wohnraumschutzsatzung im
Zusammenhang mit Ferienwohnungen und die Erhebung von Bußgeldern) vorzulegen.
5) Parallel dazu wird die Verwaltung beauftragt,
auf Ferienwohnungsvermittler, wie z.B. Airbnb, zuzugehen, um über die bereits
bestehenden Möglichkeiten der Wohnraumschutzsatzung hinaus auch auf
vertragsrechtlichem Wege eine Begrenzung der Vermietung von Wohnraum als
Ferienwohnungen zu erreichen. Dabei kann das Zusammenwirken der Stadt Amsterdam
und Airbnb als Beispiel dienen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.