Nachtrag: 09.03.2017
Sitzung: 20.03.2017 BV2/0027/2017
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4316/2016
Herr Bronisz stellt
einen Ergänzungsantrag.
Herr Homann lässt über diesen Ergänzungsantrag abstimmen.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob entgegen der Begründung aus Seite 6 der Beschlussvorlage, für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ " ausschließlich sozialversicherungspflichtige Teilnehmer einzusetzen wären.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit vier Stimmen der SPD-fraktion, zwei Stimmen der Fraktion Die
Grünen, der FDP-Fraktion, der Stimme des Herrn Bronisz und des Herrn Ilg gegen
vier Stimmen der CDU-Fraktion und zwei Stimmen der Fraktion Die Grünen
zugestimmt.
(nicht anwesend Herr Pavegos)
So dann lässt Herr Homann über die geänderte
Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden ergänzten Beschluss:
Der Rat beschließt wie folgt:
1. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ werden in größtmöglichem Umfang, d.h. je 25 Mio € in den Jahren 2017 – 2020, beantragt.
2. Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z.B. Sporthallen im Rahmen von ÖPP oder durch Vergabe an einen Generalübernehmer realisiert werden können.
3. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet:
- Verschönerungsmaßnahmen in Schulen, z.B. durch Anstriche der Klassenräume und Flure
- Beschaffung von Verdunkelungsvorhängen
- Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung
- Digitalisierungsmaßnahmen wie Ausbau der Präsentationstechnik in den Klassenräumen und generelle Unterstützung digitaler Bildung
- Vervollständigung und Modernisierung von CAS-Verkabelungen an bis zu 86 Schulen
- Ausstattung der Grundschulen mit Außenspielgeräten und Fahrrad- sowie Rollerständern
- Ausstattung der weiterführenden Schulen mit Außensportgeräten wie Tischtennisplatten, Basketballkörben, Toren, aber auch Sitzgelegenheiten
-
Neuausstattung von Klassenräumen und des Verwaltungsbereichs
von Schulen, sofern die Anschaffungspreise die Geringwertigkeitsgrenze
überschreiten
-
Technische Geräte
- Erstellung zusätzlicher Sporthallen, wenn Bedarf und Platz vorhanden ist und diese Maßnahmen bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden können (siehe auch Punkt 2)
- Finanzierung von Grundstücksankäufen und Bau- sowie Sanierungsmaßnahmen, die bei der Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind
- Kauf von Containeranlagen zur kurzfristigen Schaffung von Schülerplätzen
Der Rat nimmt diese von der Verwaltung
erstellte Zusammenstellung der Maßnahmen (siehe Anlage 3) zustimmend zur
Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die erforderlichen Aufträge unter
Berücksichtigung der bestehenden Vergabebestimmungen zu erteilen.
Mit dieser Vorlage werden den in Anlage 6
genannten konkreten Digitalisierungsmaßnahmen im Sinne einer Bedarfsprüfung
ebenfalls zugestimmt und die Verwaltung wird mit den hierfür erforderlichen
(europaweiten) Ausschreibungen für die einzelnen Gerätetypen beauftragt. Zu
beachten ist, dass alle Maßnahmen inhaltlich in Einklang mit der Zielsetzung
des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen technischen Schul-IT an Kölner Schulen“
(Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten Einzelabrufe jeder Schule einer
inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbegründung und –prüfung
unterliegen.
Notwendige Verschiebungen bei den genannten
Maßnahmen und der geplanten Mittelverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes
zulässig. Sollten im weiteren Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder
nicht förderfähig eingestuft werden, sind Ersatzmaßnahmen mit einem
entsprechenden Finanzvolumen heranzuziehen.
Es ist geplant die Fördermittel
vollumfänglich auszuschöpfen. Zur Entlastung des städtischen Haushaltes sind
dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisieren, für die bereits
entsprechende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan vorgesehen sind.
Die Fördermittel werden durch die NRW.Bank
anhand eines Kredites zur Verfügung gestellt. Jährlich werden in den
Haushaltsjahren 2017 bis 2020 rd. 25 Mio. € beantragt. Kreditnehmer ist die
Stadt, den Tilgungs- und Zinsdienst übernimmt das Land NRW. Ein städtischer
Eigenanteil ist nicht zu leisten.
Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen Verwendung
finden. Eine Aufteilung der Mittel wird anhand der Maßnahmenlisten durch die
Verwaltung verursachungsgerecht vorgenommen. Die Kreditabwicklung sowie die
entsprechende Mittelverwendung wird je nach Aufteilung im Teilergebnis- bzw.
Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den betreffenden Teilplanzeilen
abgebildet. Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der
unterjährigen Bewirtschaftung (u.a. Bereitstellung der Mittel im Wege der
unechten Deckung). Die Mittelveranschlagung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgt
im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2018ff.
Die Verwaltung wird
gebeten zu prüfen, ob entgegen der Begründung aus Seite 6 der Beschlussvorlage,
für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ " ausschließlich
sozialversicherungspflichtige Teilnehmer einzusetzen wären.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Enthaltung einer Stimme der Fraktion Die Grünen und der Stimme von Herrn
Bronisz zugestimmt.
(nicht anwesend Herr Pavegos)