Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich - vorbehaltlich der
Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht - mit den Anpassungen des
Gesellschaftsvertrags der Digital Hub Cologne GmbH nach Maßgabe der diesem
Beschluss beigefügten Synopse (Anlage 1) einverstanden.
Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die
Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus
steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen des Gesellschaftsvertrags als
notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Köln mit
diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses
Beschlusses nicht verändert wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.