Sitzung: 04.05.2017 UG/0024/2017
Zusatz: Sammelumdruck vom 20.04.2017. Bitte zur aktuellen Sitzung mitbringen!
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 3657/2016
· Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende den von RM Herrn Brust mündlich beantragten nach dem 3. Absatz einzufügenden Ergänzungstext zur Abstimmung:
Beschluss:
Änderungen dieser Art sind dem Ausschuss Umwelt und Grün mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
· Anschließend stellt er den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung:
geänderter Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün
empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat überträgt nach § 62 Abs. 5
Landeswassergesetz NRW (LWG) die hoheitliche Aufgabe der Gewässerunterhaltung
(einschließlich Sanierung) der Parkweiher im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf
die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) mit Wirkung zum 01.06.2017.
Er beauftragt die Verwaltung, den mit den
StEB bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Unterhaltung und zum Ausbau
der sonstigen Gewässer („Bachvertrag“ = Anlage 2) in der als Anlage 1
beigefügten Fassung zu ergänzen und zum 01.06.2017 in Kraft zu setzen.
Sollten sich aus rechtlichen, steuerlichen
oder sonstigen Gründen Änderungen des Vertrages als notwendig und zweckmäßig
erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern
hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht berührt wird.
Änderungen dieser Art sind dem Ausschuss Umwelt und Grün mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.