Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.04.2017 IR/0023/2017 |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Vorlage: | 0695/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Beschlussvorlage Rat 149 KB | |
![]() | Anlage 1 - Kriterien der Einstufung IKZ 22 KB | |
![]() | Anlage 2 IKZ_Verteilung_Mittel_2017 74 KB |
Der Rat beschließt auf Grundlage der
Haushaltssatzung für die Jahre 2016/2017 über die Verwendung der
Haushaltsmittel 2017 in Höhe von 440.000 € gemäß Anlage 2.
Der im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige
Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen
veranschlagte Aufwandsbetrag in Höhe von insgesamt 446.000 € setzt sich
zusammen aus
·
396.000
€ laufende Mittel aus der laufenden Förderung der Interkulturellen Zentren
·
zuzüglich
50.000 € aus dem in 2015 eingerichteten „Integrationsbudget“ (siehe Vorlagen
2288/2015 und 2686/2016)
und ist in voller Höhe für die Förderung der
Interkulturellen Zentren vorgesehen.
Damit kann die Förderung von 37
Interkulturellen Zentren fortgeführt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der
derzeit nicht zur Förderung vorgesehenen Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf
der Grundlage einer vertieften Prüfung vorliegender Förderanträge - für die
nächste Sitzung des Rates bislang nicht geförderte, anerkannte Zentren, die den
Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung
oder Anschubfinanzierung vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen. Frau Giurano, Frau Chatschadorian, Frau Sherbatova und Herr Keltek haben wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teilgenommen.