Beschluss:
Der Rat stellt gem. § 4 der Betriebssatzung
i. V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2017 in der zu diesem
Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2017 erforderlich ist, wird auf
EUR 115,71 Mio. festgesetzt. Zur Vorbereitung des Geschäftsjahres 2017 wird die
Betriebsleitung zum Abschluss von Verpflichtungen für investive Maßnahmen bis
EUR 10,22 Mio. ermächtigt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird für
das Wirtschaftsjahr 2017 auf EUR 50,0 Mio. festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.