Nachtrag: 28.03.2017
Sitzung: 04.04.2017 Rat/0030/2017
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0864/2017
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß
Änderungsantrag der SPD-Fraktion:
1.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung, mit der Erarbeitung einer Gesamtstrategie für
den Bereich Schulbau, damit dieser aktuell priorisiert und langfristig
zukunftsfest aufgestellt werden kann. Diese Gesamtstrategie muss insbesondere
aufzeigen, wie über die folgenden Punkte hinaus alle Maßnahmen aus der
Auflistung der Gebäudewirtschaft vom 13.06.2016 umgesetzt werden können.
2.
Um
bereits vorab erste Maßnahmen beschleunigt umzusetzen, beauftragt der Rat die
Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit
dem Ziel, die in der Anlage 1 genannten 15 Schulbaumaßnahmen an 11
Schulstandorten innerhalb eines Realisierungszeitraums von 5 Jahren ab
Beschlussfassung durch Totalunternehmer planen und errichten bzw. durch
Generalunternehmer errichten zu lassen.
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der 15
Maßnahmen liegt zwischen 240 Mio. Euro und 340 Mio. Euro.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der
Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan
0301, Schulträgeraufgaben nach Inbetriebnahme der Objekte auf Grundlage des
dann gültigen Spartenverrechnungspreises.
Eine angemessene Einbeziehung der Schulen und der Bezirksvertretungen ist
sicherzustellen.
Die Interessen des örtlichen Handwerks sind bei der Vergabe an Total- und
Generalunternehmer im Blick zu halten.
3.
Darüber hinaus
beauftragt der Rat die Verwaltung in Ergänzung seines Beschlusses in der
Sitzung am 02.02.2016 (AN/0188/2016) eine selbstständige Organisationsform für
ausgewählte Schulbaumaßnahmen (Neubau, Erweiterungsbauten, Sanierung etc.) mit
dem Ziel der Entlastung der Gebäudewirtschaft sowie der effizienteren
Gestaltung des Planungsprozesses und des Planungsmanagements vorzubereiten.
Neben der Prüfung einer selbständigen Organisationsform sind auch die weiteren
Möglichkeiten einer effizienteren verwaltungsinternen Organisation des
Schulbaus für die schnellere Realisierung ausgewählter Schulbaumaßnahmen zu
prüfen und mit ihren Vor- und Nachteilen darzustellen, damit vor einer
abschließenden Entscheidung eine Gesamtabwägung erfolgen kann.
4.
Die
Errichtung von Schulen in modularer Bauweise im Rahmen von
Funktionalausschreibungen ist weiter fortzuführen. Neben dem derzeitigen Paket,
das fünf Schulbauten umfasst (Vorlage 0460/2016), sollen weitere Möglichkeiten
für Funktionalausschreibungen geprüft und den Fachausschüssen und dem Rat zur
Entscheidung vorgelegt werden.
Auch hierbei ist eine angemessene Einbeziehung der Schulen und der
Bezirksvertretungen sowie der Interessen des örtlichen Handwerks
sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt.
II. Beschluss gemäß
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.:
1.
Der
Beschlusspunkt 1 wird wie folgt ergänzt:
1.1.
In
den Beschlusspunkt 1 wird zwischen dem ersten und zweiten Satz der folgende
Satz eingefügt:
Eine Bedingung der Ausschreibung ist
es, dass der General- bzw. Totalunternehmer mindestens 50 % der
Handwerkerleistungen an örtliche Handwerksbetriebe vergeben muss.
1.2.
Am
Ende des Beschlusspunktes 1 wird der folgende Satz eingefügt:
Die
Vergabe an General- bzw. Totalunternehmer darf nur eine Übergangslösung sein,
die zwingend zur Ertüchtigung der Gebäudewirtschaft genutzt werden muss.
1.3.
Der
geänderte Absatz lautet dann:
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines
europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Anlage 1
genannten 15 Schulbaumaßnahmen an 11 Schulstandorten durch Totalunternehmer
planen und errichten bzw. durch Generalunternehmer errichten zu lassen.
Eine
Bedingung der Ausschreibung ist es, dass der General- bzw. Totalunternehmer
mindestens 50 % der Handwerkerleistungen an örtliche Handwerksbetriebe vergeben
muss.
Der
prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der 15 Maßnahmen
liegt zwischen 240 Mio. Euro und 340 Mio. Euro.
Die
Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der
Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan
0301, Schulträgeraufgaben nach Inbetriebnahme der Objekte auf Grundlage des
dann gültigen Spartenverrechnungspreises.
Die Vergabe an General- bzw. Totalunternehmer darf nur eine
Übergangslösung sein, die zwingend zur Ertüchtigung der Gebäudewirtschaft
genutzt werden muss.
2.
Der
Beschlusspunkt 2 wird wie folgt ersetzt:
Die Gebäudewirtschaft wird
schnellstmöglich ertüchtigt, indem folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Das Stellenbesetzungsverfahren wird
beschleunigt und qualitativ verbessert.
- Alle tariflichen Möglichkeiten zur
Personalgewinnung und Erhaltung sind auszuschöpfen.
- Die Potentiale der Bewerber und der
bereits Beschäftigten werden bestmöglich gefördert.
- Entsprechende Qualifizierungen werden
zwingend Bestandteil der Personalentwicklung.
3.
Ein
neuer Beschlusspunkt 3 wird ergänzt:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine
Task Force Schulbau einzurichten, die mit ausreichend Personal aus der
Gebäudewirtschaft sowie den Fachverwaltungen besetzt sein muss, um den Schulbau
in den kommenden Jahren schneller und effizienter zu planen und umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. abgelehnt.
III. Beschluss zu Ziffer 1 der
Verwaltungsvorlage
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Anlage 1 genannten 15
Schulbaumaßnahmen an 11 Schulstandorten durch Totalunternehmer planen und
errichten bzw. durch Generalunternehmer errichten zu lassen.
Der prognostizierte Kostenorientierungswert
für die Realisierung der 15 Maßnahmen liegt zwischen 240 Mio. Euro und 340 Mio.
Euro.
Die
Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der
Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben nach Inbetriebnahme der
Objekte auf Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.
IV. Beschluss zu Ziffer 2 der Verwaltungsvorlage
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Ergänzung seines Beschlusses in der Sitzung am 02.02.2016 (AN/0188/2016) eine selbstständige Organisationsform für ausgewählte Schulbaumaßnahmen (Neubau, Erweiterungsbauten, Sanierung etc.) mit dem Ziel der Entlastung der Gebäudewirtschaft sowie der effizienteren Gestaltung des Planungsprozesses und des Planungsmanagements vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. zugestimmt.
V. Gesamtabstimmung:
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Anlage 1 genannten 15
Schulbaumaßnahmen an 11 Schulstandorten durch Totalunternehmer planen und
errichten bzw. durch Generalunternehmer errichten zu lassen.
Der prognostizierte
Kostenorientierungswert für die Realisierung der 15 Maßnahmen liegt zwischen
240 Mio. Euro und 340 Mio. Euro.
Die
Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft,
die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben nach Inbetriebnahme der
Objekte auf Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Ergänzung seines Beschlusses in der Sitzung am 02.02.2016 (AN/0188/2016) eine selbstständige Organisationsform für ausgewählte Schulbaumaßnahmen (Neubau, Erweiterungsbauten, Sanierung etc.) mit dem Ziel der Entlastung der Gebäudewirtschaft sowie der effizienteren Gestaltung des Planungsprozesses und des Planungsmanagements vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. zugestimmt.