Sitzung: 04.04.2017 BGW/0027/2017
Zusatz: - vertagter TOP 5.2 aus der Sitzung vom 27.03.2017; bitte halten Sie die Unterlage bereit -
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 0243/2017
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat
wie folgt zu beschließen:
Der Rat stellt gem.
§ 4 der Betriebssatzung i. V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2017 in
der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).
Der Gesamtbetrag der
Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2017
erforderlich ist, wird auf EUR 115,71 Mio. festgesetzt. Zur Vorbereitung des
Geschäftsjahres 2017 wird die Betriebsleitung zum Abschluss von Verpflichtungen
für investive Maßnahmen bis EUR 10,22 Mio. ermächtigt. Der Höchstbetrag der
Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen
werden darf, wird für das Wirtschaftsjahr 2017 auf EUR 50,0 Mio. festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.