Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt zu entscheiden:

„Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Verordnung zur Änderung der 1. Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Linken beschlossen.