Nachtrag: 13.04.2017

Zusatz: Sammelumdruck vom 13.04.2017

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Verordnung zur Änderung der 1. Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017.

 


Abstimmungsergebnis:

Mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der FDP-Fraktion mehrheitlich zugestimmt