9.1 Gebühren für Hallennutzungen:

 

Im Bürgerhaushalt wurde der bezirksübergreifende Antrag gestellt, den Sportvereinen die Nutzungsgebühren zu erlassen. In Ihrer Beantwortung zum Bürgerantrag teilt die Verwaltung die Auffassung, dass ein solches Anliegen wünschenswert ist.

Die Verwaltung weist pflichtgemäß darauf hin, dass ein Ausfall der Gebühren für die Hallennutzung durch den Haushalt nicht gedeckt werden kann.

 

Dennoch bittet RM Stahlhofen die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie hoch sind die laufenden Kosten zur Hallenverwaltung (a: Personalkosten/b: Kosten für Reinigung und Wartung)?

 

  1. Wer verwaltet die Einnahmen und wohin fließen diese?

 

  1. Wie sind die Gebühreneinnahmen für die Sporthallen auf die Bezirke verteilt?

 

a: nach Sportarten

b: nach Altersgruppen

c: nach Geschlechtern

d: nach Menschen mit Behinderung

 

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Beantwortung in einer der nächsten Sitzungen zu.