Zusatz: - die Vorlage wurde mit Schreiben vom 13.04.2017 an alle Ausschussmitglieder versandt; bitte halten Sie die Unterlage bereit-

Beschluss: ungeändert empfohlen

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt den Umbau des städtischen Gebäudes Rothenburger Str. 2, 51103 Köln-Vingst, zu einer Unterkunft für Geflüchtete zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung und Vermeidung drohender Obdachlosigkeit im Rahmen der Gefahrenabwehr.

 

Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen sind im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum in den einzelnen Teilplanzeilen folgende Mittel eingeplant:

·        08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen:
Bei Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-Wohnheime, ist ein Pauschalbudget von 70.000.000 € zur Errichtung diverser neuer Unterbringungskapazitäten im Bereich Geflüchtete veranschlagt. Für die Herrichtung der Unterkunft Rothenburger Str. 2 werden von dort investive Finanzmittel in Höhe von
2.093.946,72 € im Rahmen einer Sollumbuchung zur Finanzstelle 5620-1004-8-5180, Umbau Rothenburger Str. 2, umgeschichtet.

·        09 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen:
Bei Finanzstelle 0000-1004-0-0001 sind Mittel in Höhe von
27.396,18 € eingeplant.

 

Für die erforderlichen Aufwandsermächtigungen wurden im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 in den einzelnen Teilplanzeilen folgende Mittel eingeplant:

·         13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von                       113.733,91 €,

·         14 – Aufwendungen für Abschreibungen                                                               24.179,28 €,

·         16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von                                              14.440,86 €,

insgesamt                                                                                                                    152.354,05 €.

 

Der Mittelbedarf für die Folgejahre verteilt sich gemäß der Anlage 01 und ist bei der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.