Zusatz: (Die Vorlage wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 13.04.2017 allen Ausschussmitgliedern zugesandt.)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Verordnung zur Änderung der 1. Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DieLinke zugestimmt.