Zusatz: (Die Vorlage wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 20.04.2017 allen Ausschussmitgliedern zugesandt.)

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

1.          „Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme der Planung eines Neubaus mit 3-fach Turnhalle für ein städtisches Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II an der Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich beschließt der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am Interimsstandort Neue Sandkaul 29, 50859 Köln, in den nach Ratsbeschluss vom 04.04.2017 zum Schuljahr 2018/19 anzumietenden, zum Schuljahr 2019/20 käuflich zu erwerbenden Gebäuden, in denen derzeit die private Internationale Friedensschule untergebracht ist, (schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums zum Schuljahr 2018/19) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Neubaus Zusestraße zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um.

2.         Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 1,4 Stellen Verwaltungsbeschäftigten (im Schulsekretariat - ehem. Schulsekretär*in) in der EG 6 TVöD für das neue Gymnasium in Lövenich. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

3.         Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister*in in der EG 7 TVöD NRW + Z für das Schulgebäude Neue Sandkaul 29. Sollte der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt der notwenigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Stelle Schulhausmeister verbleibt auch nach Umzug des Gymnasiums Zusestraße vom Interimsstandort in Widdersdorf in das vorgesehene Schulgebäude in Lövenich am Schulstandort Neue Sandkaul, der dann in der Folgenutzung für ein weiteres, schulrechtlich zu errichtendes und dauerhaft an diesem Standort verbleibendes Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft genutzt werden soll.

4.         Der Rat beschließt im Zusammenhang mit dem Umzug des Gymnasiums Zusestraße von Widdersdorf nach Lövenich, voraussichtlich zum Stellenplan 2022, die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister*in in der EG 7 TVöD NRW + Z für das neue Schulgebäude Zusestraße mit der Option einer Anpassung der Bewertung, sofern neue Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der Stellenplan 2022 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

5.         Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass das Gymnasium in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG nach dem Umzug an den Standort Zusestraße, dann aufbauend ab dem 5. Schuljahr als gebundene Ganztagsschule geführt wird. Bis dahin wir das Gymnasium im Halbtag geführt.

6.         Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz des Gymnasiums Zusestraße bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf nach Möglichkeit von Anfang an zu berücksichtigen.

7.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebnahme des Gymnasiums am Interimsstandort Neue Sandkaul, ab Start des Gymnasiums zum Schuljahr 2018/19 und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Zusestr. / Kölner Str. frühestens ab dem Haushaltsjahr 2020 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Der Rat der Stadt Köln erklärt verbindlich, dass den Maßnahmen unter den jeweils herrschenden Haushaltsbedingungen die für ihre ordnungsgemäße Durchführung und Finanzierung erforderliche Priorität eingeräumt wird.

8.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.

9.         Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

10.      Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt unverzüglich zu prüfen, den Start der neuen Schule am Interimsstandort mit der Bezirksregierung Köln bereits zum Schuljahr 2017/2018 durchzuführen und die dazu notwendige Klärung mit der Bezirksregierung Köln herbeizuführen. Das Ergebnis soll bis zur Ratssitzung am 18.05.2017 mitgeteilt werden.“

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.