Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Der Rat überträgt nach § 62 Abs. 5
Landeswassergesetz NRW (LWG) die hoheitliche Aufgabe der Gewässerunterhaltung
(einschließlich Sanierung) der Parkweiher im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf
die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) mit Wirkung zum 01.06.2017.
Er beauftragt die Verwaltung, den mit den
StEB bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Unterhaltung und zum Ausbau
der sonstigen Gewässer („Bachvertrag“ = Anlage 2) in der als Anlage 1
beigefügten Fassung zu ergänzen und zum 01.06.2017 in Kraft zu setzen.
Sollten sich aus rechtlichen, steuerlichen
oder sonstigen Gründen Änderungen des Vertrages als notwendig und zweckmäßig
erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern
hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht berührt wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei Enthaltung der Fraktion von Die Linke zugestimmt