Beschluss:

Der Rat beschließt auf Grundlage der Haushaltssatzung für die Jahre 2016/2017 über die Verwendung der Haushaltsmittel 2017 in Höhe von 440.000 € gemäß Anlage 2.

 

Der im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen veranschlagte Aufwandsbetrag in Höhe von insgesamt 446.000 € setzt sich zusammen aus

·         396.000 € laufende Mittel aus der laufenden Förderung der Interkulturellen Zentren

·         zuzüglich 50.000 € aus dem in 2015 eingerichteten „Integrationsbudget“ (siehe Vorlagen 2288/2015 und 2686/2016)

und ist in voller Höhe für die Förderung der Interkulturellen Zentren vorgesehen.

 

Damit kann die Förderung von 37 Interkulturellen Zentren fortgeführt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der derzeit nicht zur Förderung vorgesehenen Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf der Grundlage einer vertieften Prüfung vorliegender Förderanträge - für die nächste Sitzung des Rates bislang nicht geförderte, anerkannte Zentren, die den Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung oder Anschubfinanzierung vorzuschlagen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.