Beschluss:
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre
für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Bilderstöckchen –Arbeitstitel:
Osterather Straße/Liebigstraße in Köln-Bilderstöckchen– für das Gebiet
Julio-Goslar-Straße, Osterather Straße, Liebigstraße, Hornstraße, Lämmerstraße,
Grundstücke Escher Straße 88, 90 und Grundstücke Geldernstraße 20, 22 und
Escher Straße in Köln-Bilderstöckchen in der zu diesem Beschluss als Anlage
beigefügten, paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.