Beschluss:
Der Rat
beschließt die Teilaufhebung des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04
(67464/04) für das Gebiet zwischen Dagobertstraße, Kunibertskloster
auf einer Länge von circa 30 m, gerade Linie nach Westen, südliche Grenze
Flurstück 564 (Gemarkung Köln, Flur 27) und Unter Kahlenhausen in Köln-Altstadt/Nord
—Arbeitstitel: Marienhospital in Köln-Altstadt/Nord—
nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023)
—jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.