Beschluss:
1.
Der
Rat der Stadt Köln beschließt den 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln in der überarbeiteten
Fassung (Anlage 1). Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden dabei
Bestandteil des Nahverkehrsplanes der Stadt Köln (Anlage 2).
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen
weiterzuverfolgen und zur Beratung vorzubereiten,
mit dem Ziel, sie sukzessive den zuständigen Fachausschüssen und
Bezirksvertretungen vorzulegen.