Beschluss:

1.    Der Rat der Stadt Köln beschließt den 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln in der überarbeiteten Fassung (Anlage 1). Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden dabei Bestandteil des Nahverkehrsplanes der Stadt Köln (Anlage 2).

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen weiterzuverfolgen und zur  Beratung vorzubereiten, mit dem Ziel, sie sukzessive den zuständigen Fachausschüssen und Bezirksvertretungen vorzulegen.