Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung das Verfahren zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes beim Kauf von Grundstücken nach den §§ 24 ff. BauGB im Rahmen eines vorläufigen Verfahrens schnellstmöglich wieder aufzunehmen und die Wiederaufnahme des Verfahrens im Amtsblatt zu veröffentlichen.

 

Die Wiederaufnahme des vorläufigen Verfahrens soll ab dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die unter 3. näher beschriebenen Stellen bereit gestellt und tatsächlich besetzt sind.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zukunft zur Ablösung des vorläufigen Verfahrens eine das Verfahren vereinfachende technisch basierte Lösung aufzustellen und einzuführen.

 

  1. Für die Durchführung des kommunalen Vorkaufsrechtes beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 7,5 Mehrstellen im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:

 

 

·         2,0 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (1 x EGr. 10 TVöD, 1 x EGr. 11 TVöD) bzw. StA (BGr. A 11 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW) für die Prüfung und Ausübung des Vorkaufsrechtes

·         5,5 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. 7 TVöD bzw. StOS BGr. A 7 Laufbahngruppe 1 LBesG NRW für die Erstellung der Negativatteste und die Erhebung der Gebühren.

 

Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Der Rat beschließt die 13. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.

 

  1. Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 in:

 

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                                     448.200 €

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen                192.040 €

 

Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaften – in Teilplanzeile 4 – öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte – von rund 640.000 €.

 

  1. Hinsichtlich der Stellenbemessung und demzufolge der Gebührenberechnung erfolgt nach einem Erfahrungszeitraum von einem Jahr seit der Wiederausübung die Evaluation und ggf. Anpassung auf der Grundlage der dann vorliegenden tatsächlichen Rahmendaten (Anzahl Kaufverträge, Zurückweisungen, Negativatteste, Ausübung Vorkaufsrecht, Stand der Datenverarbeitung).

 

  1. Der Rat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich - gegen Stimmen der FDP-Fraktion - zugestimmt.