Nachtrag: 04.05.2017

Zusatz: Tischvorlage

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Vor dem Hintergrund der Beantwortung der Anfrage AN/1538/2016 der CDU- und GRÜNE-Fraktion (3358/2016) und der darauf bezugnehmenden Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) vom 07.10.2016 beschließt der Liegenschaftsausschuss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1.    den uneingeschränkten Fortbestand und Pflege des unter Denkmalschutz stehenden Stammheimer Schlosspark einschließlich der dort befindlichen Naturdenkmäler als vorrangiges öffentliches Interesse weiterhin zu sichern.

 

2.      Planungen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB), das bestehende Klärwerk in südlicher Richtung durch Nutzung des Grundstücks des Ulrich-Haberland-Hauses bzw. Teile des Stammheimer Schlossparks sowie Planungen für ein Heranrücken des Klärwerkbetriebs an den Schlosspark, eine Absage zu erteilen.

 

3.    ein Verfahren zur Denkmalschutz-Entwidmung und Niederlegung des Ulrich-Haberland-Hauses, wie es die Verwaltung vorschlägt, wird nicht weiterverfolgt. Stattdessen ist zu prüfen, das Gebäude ganz oder teilweise für sozial- oder kulturwirtschaftliche Nutzungen vorzusehen und an einen Privatinvestor zu veräußern. Solche Nutzungen können insbesondere Ateliers und/oder ein Altentagenstätten- / Cafe-/Bistro-Betrieb auf privatwirtschaftlicher Basis sein. Ein entsprechend öffentliches Verfahren zur Einholung von Interessensbekundungen privater Investoren für eine Übereignung soll vorbereitet werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen – Prüfung der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit, Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts – sind kurzfristig darzustellen.

 

4.    Über die Umsetzung des Beschlusses sind der Liegenschaftsausschuss, der Stadtentwicklungsausschuss, der Ausschuss Umwelt und Grün sowie die Bezirksvertretung 9 zu unterrichten.

 

5.    Der Betrieb der Abwasser-Druckleitung entlang der Straße „Am Stammheimer Schlosspark“ ist weiter sicherzustellen.

 

6.    Den Hinweisen, dass ein Grundstück in der Nähe verkäuflich sei, ist nachzugehen, um dort ggf. notwendige Infrastruktur anzusiedeln.

 


Abstimmungsergebnis:

Bei Enthaltung der SPD-Fraktion einstimmig beschlossen