Beschluss:
Der Rat schlägt der Gesellschafterversammlung
der Flughafen Köln/Bonn GmbH vor, an Stelle von Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker zum 01.07.2017
Herrn
Stadtdirektor Dr. Stephan Keller
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die
Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der
Stadt Köln)
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu
wählen. Er beauftragt den städt. Vertreter in der Gesellschafterversammlung der
Flughafen Köln/Bonn GmbH entsprechend zu votieren.
Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates
der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die
Gesellschafterversammlung der FKB aufgrund der Vorschläge des Rates der Stadt
Köln neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit
dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei
der Oberbürgermeisterin bzw. der/dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der
Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.