Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt das Entwicklungskonzept Chorweiler in Anlage 1 für den Sozialraum Blumenberg,
Chorweiler, Seeberg-Nord mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen gemäß §
1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des beschlossenen
Entwicklungskonzeptes Chorweiler mit der Erstellung eines 'Integriertes
Handlungskonzeptes' (IHK Phase 2) zwecks Fortschreibung des bisherigen vom Rat
am 20.12.2016 beschlossenen sozialraumspezifischen Einzel-IHK für den
Sozialraum Blumenberg, Chorweiler, Seeberg-Nord (Phase 1) im Rahmen des
Leitkonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln“.
3.
Das
fortgeschriebene IHK (Phase 2) mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen
zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des Sozialraums und als Grundlage zur
Einwerbung von weiteren staatlichen Fördermitteln für den Sozialraum
Blumenberg, Chorweiler, Seeberg-Nord ist dem Rat mit den Ergebnissen einer
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Beschlussfassung vorzulegen.
4.
Die im
Entwicklungskonzept Chorweiler aufgezeigten Potenzialflächen innerhalb des
Sozialraum-gebietes sind nach Maßgabe des beschlossenen Entwicklungskonzeptes
weiter zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis:
- 15 Zustimmungen:
SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2),
FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1),
BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der
Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband
Köln (1), Sportjugend
im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
·
keine
Gegenstimmen
·
keine
Enthaltungen
Einstimmig zugestimmt.
Anmerkung:
Die Anlage liegt der Niederschriftl nicht nochmals
bei.