TOP Ö 3.3: Neubau einer Basisstation für das Mobilfunknetz der Vodafone GmbH, LSG 29 "Landschaftsraum um den Mädchenbusch und Grünverbindungen zum Rhein", Bezirk 9 hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 BNatSchG